xChrizz
Neuling
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- 28.12.2008
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@xChrizz Meinst du mit großer Schrift oder dem Einbringen einer neuen Vokabel recht behalten zu können?
Sprach ich von Rechtskräftigkeit?
Intel wurde schuldig gesprochen, das ist Fakt und daran gibts nichts zu deuteln. Was ein mögliche Berufung für ein Ergebnis bringt, steht hier nicht im geringsten zu Debatte.
Im Berufungsverfahren geht es GENAU DARUM OB INTEL SCHULDIG IST ODER NICHT. Denn davon hängt das Bußgeld ab.
Wenn du vor Gericht sitzt wegen einer Tat die du nicht begangen hast, hast du auch das Recht dagegen Berufung einzulegen. Solange du das tust bist du NICHT schuldig auch wenn man in 1. Instanz schuldig gesprochen Wurde. Mit der Berufung ist der Schuldspruch aufgehoben.