Nur wie willst du die Gewährleistung/Garantieinanspruchnahme begründen, wenn doch kein Defekt vorliegt?
In der Meldung steht doch explizit 5% in 3 Jahren... Und nicht schon nach einem Monat nach Release!?
Wenn dir jetzt jemand nach den 14 Tagen das Board tauscht, dann nur auf Kulanz...
Das ist erstens keine Rechstberatung sondern der Hinweis sich dahingehend beraten zu lassen, deshalb auch mein Hinweis auf den Anwalt ihres Vertauens, und zweitens gibt es Fristen, die besagen unmiitelbar nach bekanntwerden eines Mangels und bekannt wurde er ja nun, unabhängig von den jeweiligen Auswirkungen.
Ganz einfach, Intel hat offiziell bekanntgegeben, dass das Produkt einen Produktionsfehler aufweist, ob der sich nun driekt, irgendwann oder gar nicht auswirkt ist rechtlich völlig irrelevant, fakt ist nur, der Fehler ist da und ich habe als Käufer das Recht auf ein fehlerfreies Produkt, egal ob er bereits bei meinem Produkt aufgetreten ist oder noch auftreten könnte.
Damit sind alle Vorraussetzungen für eine Wandlung erfüllt, auch wenn ich vermuten muss, dass evtl. ein fehler auftreten wird und in diesem falle ist die vermutung begründet und vom Hersteller bestätigt.
Stichwort Fehlen fest zugesicherter Eigenschaften / Beschaffenheit
Mängelrüge - Wirtschaftslexikon
reagiert man jetzt nicht, hat irgendwann Ärger mit seinem Produkt, kann man nicht mehr Geld zurückverlangen oder austausch der Ware, sondern muss dem hersteller drei mal gelegenheit zur Nachbesserung geben, bevor dieser Wandeln müsste. In diesem Falle könnte man aber sofort auf Wandlung bestehen, da die Ware in Ihrer zugesicherten beschaffenheit nicht dem entspricht was man eigentlich bestellt hat.