Was ein Quatsch. Ein Privatverkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Er darf jedoch keine bekannten Mängel verschweigen. Thats it.
Es gibt keine allgemeine Prüfpflicht für Privatverkäufer im deutschen Recht. Ein Privatverkäufer haftet nur dann für Mängel, wenn er diese arglistig verschweigt oder keine Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Wer als Privatperson verkauft, kann die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.
Aber das ist hier kein Jura Forum und Ebay entscheidet idR sowieso gerne zugunsten des Käufers. Du hättest aber sicher allen einen gefallen getan, selbst erstmal nach einer Abtrittserklärung zu fragen um das mit dem Händler selbst klären zu können. Wer von Privat kauft akzeptiert damit auch gewisse Risiken, von daher finde ich dein Move ein wenig asozial direkt Ebay einzuschalten bei versiegelter Neuware.