Hi ,
@ Fragchicken.
Ich habe ein Fall in bezug auf eine Fotoversicherung.
Habe meine Ausrüstung Nikon D3, 3 Linsen + 2 SB900 im Auto gehabt. Und zwar bei der Geburt meines Sohnes im Dezember 2009. Leider durfte ich diese nicht mit in den Kreisaal mitnehmen, sonst hätte ich das auch gemacht. Auto stand auf einem Bewachten Parkplatz. Als ich raus kam, Aarmanlage an und alles weg !
Momentan streiten sich KFZ Versicherung vs Krankenhaus Versicherung und ein Fotoversichere wer nun Schlussendlich zahlen muss! Summe ca 10k.
Ausrüstung war erstens speziell Versichert im Auto und Über die Fotoversicherung!
Inzwischen sind nun 4 Monate Vergangen und keiner hat gezahlt.
Was heißt, dass die Ausrüstung speziell im Auto mitversichert war? Spezieller Einschluss in der Kasko für bewegliche Teile? Einige Hausratversicherungen zahlen Diebstahl aus dem Auto, manche unbegrenzt, manche Gedeckelt bis Betrag X.
Wenn mehrere Versicherungen prinzipiell den Schaden begleichen könnten, bzw mehrere für den selben Zweck vorhanden sind, ist das nur logisch, dass es Reibereien gibt.
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage wie es dazu kommt. Es fragt sich jede: "Warum sollen WIR das übernehmen, wenn es auch eine ANDERE Versicherung könnte!".
Von daher würde mich wirklich interessieren was du spezielles in der KFZ Versicherung eingeschlossen hast.
Was für eine Rolle spielt das Krankenhaus bei der Sache? Mir sind nur sehr wenige Parkplätze (bezahlte) bekannt, die nicht an der Einfahrt darauf hinweisen, dass die Nutzung auf eigene Gefahr ist. Dies sind die AGB für die Nutzung des Parkplatzes, die der Nutzer konkludent durch Einfahrt akzeptiert. Die Benutzung auf eigene Gefahr findet jedoch dort ihre Grenzen, wo die Fahrlässigkeit des Betreibers beginnt. Fällt zum Bleistift ein morscher Ast von einem Baum des Parkplatzes auf dein Auto, so sähe sich der Betreiber in der Pflicht, dir diesen Schaden zu ersetzen, da das Belassen des morschen Astes als Fahrlässigkeit betrachtet werden kann.
Das ist aber eine "innere" Gefahr, die vom Parkplatz an sich ausgeht. Für "äußere" Gefahreinflüsse wie Diebstahl findet sich wie gesagt meistens die entsprechende Klausel "Benutzung auf eigene Gefahr" an der Einfahrt.
Da du schreibst "bewachter Parkplatz". Was hat es damit auf sich? Der Parkplatz der Unikliniken hier ist auch ein "bewachter" Parkplatz, der meiner Meinung nach wirklich gut mit Videokameras bestückt ist. Allerdings findet sich am Eingang trotzdem der entsprechende Hinweis.
Von daher möchte ich den Nutzern hier davon abraten, sich über gewisse Vorgänge, deren Sachverhalte hier nicht feststehen bzw. bekannt sind, zu ereifern. Es sind stets die Einzelumstände zu beachten. Insofern würde ich hier nicht pauschal sagen, dass es "falsch" oder "richtig" ist, dass die Fotoversicherung nicht bezahlt.
ExAMDfAN, kannst mir die näheren Einzelumstände gerne per PN mitteilen, sofern du das möchtest, und ich schau mal ob mir da Unregelmäßigkeiten auffallen. Kannst du auch öffentlich, sofern du möchtest, mir tendenziell egal.
/edit:
Die Makler reiben sich die Hände.
Stammtischparole, nicht mehr und nicht weniger imho. Der, der zu mir kommt und wegen sowas 'ne Fotoversicherung abschließen will, dem rate ich (bei entsprechenden bereits bestehenden Versicherungen - Hausrat zum Bleistift - sowieso) davon ab.
Gruß
black-avenger