Garantie bzw. Gewährleistung
Guten Morgen!
In einigen Beiträgen ist von einem Jahr Garantie die Rede. Auf meiner Verpackung oder darin finde ich hierzu jedoch keine Angaben.
Grundsätzlich gilt, dass jedes Unternehmen welches ein Produkt in der EU (also auch Deutschland) verkauft, einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren sicherstellen muss!!! Wer dazu etwas Lektüre braucht kann ja mal in den §§ 475 (2) i.V.m. 437 BGB nachlesen.
Es ist aber auch nicht falsch, wenn Gigabyte sagt, dass eine Garantie von einem Jahr besteht.
Garantie ist nämlich nicht gleich Gewährleistungsanspruch!
Eine Garantie ist so etwas wie ein Zusatz zum gesetzlich Vorgeschriebenen. Böse Zungen behaupten sogar, dass man mit Äußerungen wie: "Es gibt nur ein Jahr Garantie!" Käufer beeindrucken und sie zum stillschweigen bewegen kann.
Gigabyte könnte z.B. sagen, dass die Grafikkarte mindestens ein Jahr lang gut aussieht. Dann ist das eine Sache die zusätzlich garantiert wird, jedoch nicht unter dem gesetzlichen Gewährleistungsanspruch fällt.
Übrigens, Powerseller bei ebay müssen sich neuerdings als Unternehmer behandeln lassen und jetzt auch Widerrufsrecht und Gewährleistungsansprüche erfüllen.
Ich hoffe etwas Klarheit verschafft zu haben.
Auch bei einem Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren werde ich meine Grafikkarte behalten und mir den NV VGA Silencer 5 draufbasteln!
MfG 007schiller