moderne
RAUBRITTER im Internet!
Der ist aber selber doof, wenn er auf die Abmahnung eingeht.
Ein EU Entscheid hat nun die Sachlage eBay geklärt...
Auch wenn man Raubkopieware, Hehlerware oder Fälschungen via eBay gekauft hat, so haftet man nicht.
Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt....
Auch wenn er dies wieder eingestellt hat nicht... sofern er beweisen kann, dass er es aus eGay erworben hat.
Stand erst vor zwei Wochen überall in den deutschen Zeitungen...
Man muss nur nicht auf jeden Mist eingehen... Und die Beweispflicht ist längst nicht immer bei den Anwendern...
Wie gesagt... Abmahnen kann jeder... Hier in der Schweiz haben's ja immer wieder einige probiert und sind gnadenlos auf die Schnauze gefallen... ausser bei denen, die ohne was zu sagen zahlen...
In der Schweiz ist zum Beispiel das Herunterladen von Musik aus demInternet absolut legal, ...selbst wenn die Musik von einer illegalen Quelle stammt.
Das Internet ist eben ein freies Medium...
Zum Glück machen in der Schweiz nicht Lobbyisten die Gesetze....