[Sammelthread] Studenten unter sich

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Kann ich generell nicht so stehen lassen.
in die PKV kommst du ja eh nur rein, wenn einer deiner Eltern Privat versichtert ist. Bei mir macht es einen PKV Beitrag von knappen 24€/Monat aus. Ist wesentlich günstiger als gesetzliche und deckt dabei das gleich ab.

Ich kenne mich da nicht perfekt aus und bekomme das nur von drei Freunden mit. Was die teilweise an Zuzahlungen etc. für banale Sachen leisten müssen (z.B. Krankengymnastik) geht gar nicht. Wo ich 5€ Rezeptgebühr zahle, zahlen die tlw. dreistellig - Nachfrage bei der Kasse "Ja bei Studenten gehen wir nicht davon aus, das solche Behandlungen viel gebraucht werden, daher sind die im Studententarif nur teilweise abgedeckt". Ja geil, weil man besonders als Student ja auch das Geld hat, da dann richtig viel zu zu zahlen.

Mag sein, dass das dann nochmal von der Kasse etc. abhängt. Aber von dem was ich aus meinem Umfeld höre, sollte man als bei studentischer PKV ganz genau gucken.
 
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Ich glaube je nach Bundesland ist das duale Studium nicht mit einer Berufsausbildung gekoppelt wo man Lehrgeld bezieht..
 
Ich bekomme schon Gehalt, aber das ist ein normales Azubigehalt was ein Industriemechaniker/Elektroniker verdient. (Firma ohne Tarif)
Mir geht es eig. um die ca. 4800€ die man als Auszubildener doch verdienen darf? Bei mir werden die nicht verrechnet und deswegen bekomme ich kein Bafög, weil die mein Gehalt abzüglich der Sozialabgaben 1zu1 vom Grundbedarf abziehen.
 
Das ist ja auch meines Wissens nach korrekt. Den Grundbedarf berechnen die am Einkommen der Eltern, da die bis zum 30. Lebensjahr Unterhaltspflicht haben.

Ein Gehalt wird dann einfach dazugerechnet und evtl bekommt man nichts mehr.
Bafög soll ja für die Personen das auskommen sichern, bei denen es anders nicht möglich ist.
 
Nja eigentlich sollte das ja trotzdem gehen, auch mit Bafög hast du ja die Freigrenze. Kenne viele die Bafög beziehen und zusätzlich nen 400€-Job haben. Anders wäre ja das Leben in manchen Städten garnicht möglich.
 
Jap. Bei mir wird auch nur alles über 400€ angerechnet, die ersten 400€ sind anrechnungsfrei. Bin aber normaler Student, nicht dual.
 
Nja..vllt wird die Ausbildungsvergütung echt anders behandelt als das Einkommen von einen Nebenjob. Wäre dann natürlich mies.
 
Wird anders behandelt.

Da liegt die Grenze imho bei 325€. Ab da wird es sozialversicherungspflichtig.
Hab meine Ausbildung vor etwa zehn Jahren begonnen, da war das zweite Ausbildungsgehalt bei rund 380€ (Zahntechniker kriegen da nicht viel)
Hab mich vorher drauf gefreut noch unter der 400€-Grenze liegen, aber hatte volle Abzüge drauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, mal ne kurze Frage an die Ex-Studenten:

Ich hab im April angefangen zu arbeiten, nachdem ich von März 2013 - März 2015 einen Master gwmacht hab.

Die Werbungskosten dafür lassen sich ja über einen Verlustvortrag absetzen, aber wie genau geht das? Ich nutz als Steuerprogramm die Wiso Steuer 2016.

Überall im Internet les ich nur wie das geht, aber nicht wie ich das genau machen kann.

Gesendet von meinem C6833 mit der Hardwareluxx App
 
Kurze Antwort: Mantelbogen und Anlage N, beim Ausfüllen eigentlich selbsterklärend.

Alles, was 2015 an ausbildungsbezogenen Kosten war, kannst Du direkt als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben (je nach Ausgabe) geltend machen.

2013 und 2014 mit passendem Mantelbogen und Anlage N.
 
Ich habe mal eine Frage zum zitieren:

Ich möchte aus meiner BA einen kleinen Absatz (der keine Quellen bzw. zitierbedürftige Stellen enthält) in meine MA übernehmen. Muss ich dafür eine Quelle angeben? Schließlich handelt es sich ja um mein Gedankengut, welches ich zitiere.
 
Ich habe mal eine Frage zum zitieren:

Ich möchte aus meiner BA einen kleinen Absatz (der keine Quellen bzw. zitierbedürftige Stellen enthält) in meine MA übernehmen. Muss ich dafür eine Quelle angeben? Schließlich handelt es sich ja um mein Gedankengut, welches ich zitiere.

Soweit ich weiß, kannst du dich selbst zitieren und deine BA als Quelle angeben. Ob es allerdings Pflicht ist, weiß ich nicht.

Aber Eigenzitate hab ich schon öfters gesehen.
 
Würde ich auch als Eigenzitat einbauen.
 
Müssen - im Rahmen der Plagiatsaffären wurde da auch viel drüber diskutiert. Ich würde es einfach machen, dann bist du auf der sicheren Seite.
 
Man zitiert generell doch keine Bachelorarbeiten, oder sehe ich das falsch?
 
Was spricht dagegen? Die Erkenntnisse einer BA kann man doch selbstverständlich als Grundlage für seine Arbeit nutzen? Sonst könnte man ja auch keine MA, Doktorarbeiten etc. zitieren.
 
Habs nun schwarz auf weiß, wie blöd die beim Bafög Amt doch sind.

Ich muss Geld zurückzahlen, eine relativ hohe Summe auf einen Schlag.
Stundungsantrag Anfang Februar gestellt mit der Bitte um Stundung bis Ende Mai.
Dann wollten die div. Belege, u.a. eine Bescheinigung von der Bank, dass ich nicht kreditwürdig bin.
Die habe ich nicht eingereicht. Der Stundungsantrag wurde abgelehnt.

Jetzt soll ich die Summe komplett zurückzahlen, und zwar bis wann? Bis zum 31. Mai 2016.

Das ist doch einfach nur geil. Kein Wunder, dass sie die Bafög Anträge so langsam bearbeiten, wenn sie Zeit haben um solchen Schwachsinn abzuziehen.
 
So zum Abschluss meiner nicht endenden Studienodyssee gabs nocheinmal einen richtigen Knall.

Rücktritt vom Bachelorthema


Was ist passiert?
- Im Vorfeld des Antrags waren wir über Literatur in Kontakt, in der er mir ungefragt eine Latte von 40 Papers zuschickte, wovon er 1/3 besorgen musste, da meine Uni für die entsprechende Quelle keine Lizenz hat
- Anfang Februar Abgabe des Antrags beim Prüfungsamt
- In der selben Woche Vorstellung beim Betreuer ausserhalb der Uni (renomiertes Forschungsinstitut mit weltweit excellentem Ruf)
- Erster Termin ging mit der Aufforderung zu ende, eine Gliederung zu erstellen und eine Einleitung zu schreiben - gesagt getan - ebenso wurde sich auf eine Arbeitsweise verständigt die zu Ziel führt
- Innerhalb der ersten 2 Wochen gab es 2 persönliche Vorstellungen und noch 2-3 Mail-Kontakte über den Arbeitsfortschritt und der Anbringung und Umsetzung von Ratschlägen seinerseits
bis hieher alles ok sollte man meinen wie sich nachher rausstellte, lag schon hier ein Fehlverhalten des Betreuers vor
- am beginn der dritten Bearbeitungswoche bekomme ich die Satellitendaten ausgehändigt
- am Ende der dritten Woche war die Satellitenbildberechnung fertig und ich bekam die Bodendaten
und jetzt gehts los....

- 3 Tage nach Erhalt der Bodendaten stellte ich mich dem Betreuer vor, dass was mit den Daten nicht stimmt
- 5 Tage nach Erhalt der Bodendaten und nach Umsetzung seiner Tipps hatte ich eine erste Zeitreihe hundsmiserabler Qualität zustande gebracht und nachgefragt, wass denn hier los ist
- am Gleichen Tag kam eine Mail in der mir unterschwellig vorgeworfen wurde zu faul zu sein (hatte täglich bis 5.00 Nachts gearbeitet und Tagsüber auch) und dass das allgemein meine Bachelorarbeit ist und ich schon übermäßig viele Tipps bekommen habe (was ich so nicht nachempfinden kann), ich mich also einfach nur mehr anstrengen soll - das hat gesessen und mich wütend gemacht
- 8 Tage nach Erhalt der Bodendaten war ich soweit, dass ich den wissenschaftlichen Nachweis erbringen konnte, dass sich aus den Datenmaterial keinerlei sinnvolles Produzieren lässt
Damit ist der Arbeit auch jeglicher wissenschaftlicher Wert genommen und hätte so solche nie angeboten werden dürfen.
- 10 Tage nach Erhalt der Bodendaten benatragte ich den Rücktritt vom Thema

Der Betreuer übergab mir Bodendaten von übelster Qualität, mit dem Material lies sich rein garnichts wissenschaftliches nachweisen. Auch die Satellitendaten waren kaum zu gebrauchen, da viele Bodenstationen durch Wolken verdeckt waren. Es war gekennzeichnet von Inkonsistenz als auch von Falschwerten. Nach Intensivster Bearbeitung der Daten und Rücksprache mit dem zweitgutachtenden Professor kam ich zu dem Schluss, dass hier etwas gaaaanz gewaltig stinkt und ich froh sein kann wenn ich aus der Geschichte überhaupt noch rechtlich herauskomme. Also wurde übers Wochenende mein Prüfungsausschuss, deren Vorsitzender gerade auf Exkursion in Afrika weilt, kontaktiert und die Sachlage geschildert. Auch der PA riet zum sofortigen Abbruch des Themas. Das wurde dann so beantragt.

Und nun gilt es mit dem Betreuer mal ein paar Worte zu wechseln

Erstens: Die Aushändigung nicht aller Daten zum Beginn der Arbeit ist ein direkter Verstoß gegen unsere Studienordnung und Rahmenordnung und damit ein Fehlverhalten des Betreuers. Warum? In unseren Vorschriften gibt es eine Regelung, dass das Thema nur im ersten Drittel der Bearbeitungszeit (offiziell 9 Wochen) zurückgegeben werden darf, also nur 3 Wochen. Ich selbst studiere noch nach einer älteren Ordnung in der 4 Wochen Rücktrittsfrist gewährt werden. Dem wurde auch stattgegeben. Der Betreuer hat somit zu verantworten, dass ich nicht genug Zeit hatte die Daten auf inhaltliche Korrektheit und Konsistenz zu prüfen. Hätte ich nach neuer Studienordnung studiert, wäre die Frist bereits verstrichen und ich hätte ins rechtliche Widerspruchsverfahren gehen müssen. Die späte Aushändigung ist damit ein Verstoß. Ich hatte sogar zu Beginn der Vorstellung klargemacht, dass ich eigentlich sofort die Daten erwarte.

Zweitens: Hat der Betreuer die Verantwortung dafür zu sorgen, dass sich aus dem von Ihm zur Verfügung gestelltem Material tatsächlich etwas sinnvolles und wissenschaftlich wertvolles produzieren lässt. Dazu hätte er im Vorfeld die Daten aus Plausabilität prüfen müssen. Mit seinem Erfahrungsschatz und wissenschaftlichem Weitblick hätte er das in ein zwei Stunden bemerken müssen.

Drittens: Meine Arbeit war im Rahmen eines übergeordneten großen DFG-geförderten Forschungsprojekts zu sehen, daraus bezog ich auch die Daten. Der Betreuer ist auf der Institutsseite als Projektleiter ausgewiesen und damit auch direkt für die Datenerhebung vor Ort verantwortlich. Seine Stelle ist eben eine dieser typischen projektbezogenen Wissenschaftszeitvertragsarbeitsverhältnisse. Und für dieses Projekt ist er der Chef. Ich als Chef hätte spätestens nach 3 misslungenen Messtagen eine Umstellung der Messmethode vor Ort angestrengt als falsche inkonsistente Datenreihen fortzuführen. Das nur zum Thema Professionalität an einem hochdekoriertem Forschungsinstitut. Für die Abgabe einer solchen Datenerhebung hätte ich in einem Ingenieurbüro alsbald die Kündigung erhalten.

Viertens: Durch die Anbietung eines nicht wissenschaftswürdigen Themas ist mir ganz persönlich ein Schaden entstanden. Die fristgerechte Abgabe eines Bachelorzeugnis um zum SoSe im Master teilzunehmen ist nicht mehr umsetzbar. Daraus entsteht eine Verzögerung im Studium von weiteren 6 Monaten mit Kosten von mehreren tausend Euro. Mir wurde ferner die Möglichkeit genommen ein weiteres mal von einer Bachelorprüfung zurückzutreten, da ich dieses Recht nur einmal habe.

Nun suche ich mir etwas bei einem unserer Betreuer am Uni-Institut udn ein Thema, bei dem ich am besten selbst eine Datenerhebung mache.
...
 
Zuletzt bearbeitet:
Er war doch der eingebildete Erdkunde-, pardon, Geowissenschaften-Student...
 
Daraus entsteht eine Verzögerung im Studium von weiteren 6 Monaten mit Kosten von mehreren tausend Euro.
Du sprichst von Gebühren, Miete, Lebenshaltung? Oder sogar entgangene Gehälter?

Lässt sich rechtlich schwer halten.

Hättest theoretisch ja auch durchfallen können und wärst dann in der gleichen Situation.
 
Ja Studiengebühren, Miete, Krankenversicherung und Verpflegung.

Ja es handelt sich um den Studiengang Geowissenschaften. Und ja ich bilde mir ein ne wissenschaftlich korrekte Arbeitsweise an den Tag gelegt zu haben, zu der Einschätzung kam wohl auch der zweitgutachtende Professor und mein Prüfungsausschuss. Ein Nichtbestehen wäre ebenso eine Möglichkeit gewesen aus der Situation heraus zukommen, aber dann wäre die Sicherheit des zweiten Versuchs weg und scheidet von daher aus. Und wie gesagt, das Fehlverhalten ging nicht von mir aus.
 
Dachte ich mir doch, dass es mir von der Richtung her ziemlich bekannt vorkommt ;)

Was die Kosten angeht wirst du drauf sitzen bleiben denke ich.
 
Ne Bachelorarbeit ist ja nur ne Prüfungsleistung und hat keinen Anspruch irgendwelche Forschungsergebnisse vorzuweisen.
Man hätte auch mit den fehlerhaften Daten arbeiten können und den Umgang mit den Fehlern als kernthema nehmen können.
 
Genauso wie man die "verlorene Zeit" zur Weiterbildung oder für Praktika o. Ä. nutzen könnte.
 
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