Sie legen aber eben auch nur fest und nicht weiter. Aufgabe der Kommission ist es, diese Festlegungen einzuhalten und entsprechend zu dehnen, wenn es nicht ganz einordbar ist.
Zum Thema:
Heute ist eigentlich immer gefordert, dass die Arbeit elektronisch abzugeben ist. In dem Fall kann man sagen, dass die Abgabe mit Abgabe der CD vollständig erledigt ist. Mit der zusätzlichen Einreichung des falschen Dokumentes per Mail ist das Thema eh durch. Alles was jetzt kommt ist nicht mehr im Rahmen der Prüfungsordnung abgedeckt und dennoch durch eine Kommission entscheidbar, wenn sie es denn für wichtig erachtet.
Aber auch der Prüfer hat Handlungsspielraum. Wenn der Prüf das als reine "dommer Fehler" Korrigiermaßnahme bewertet und die Bewertung der Arbeit aufgrund des Originaldokumentes erfolgt ohne die Beachtung der Leerzeichen, dann ist das auch Prüfungskonform. Insbesondere dann, wenn die gedruckte Arbeit korrekt ist.
Die elektronische Variante wird ehr nu für die Plagiatsprüfung verwendet. (und ggf. für die el. Bibo)
Daher hat der Prof auch berechtigtes Interesse an einer korrekt prüfbaren el. Form.
EDIT zu deinem Nachtrag:
Das ist auch nicht verbindlich, egal wie du versuchst da ein Schlupfloch zu finden oder besser zu stopfen.
Was ist, wenn das nicht geht? Was ist, wenn die Arbeit ein Programm ist oder sonstwas und das nicht mehr auf eine CD passt.
Dann ist die Prüfung also aufgrund der Aufgabenstellung perse nicht bestehbar, weil man sich nicht an die Prüfungsordnung halten kann.
Und genau in dem Fall geht die Kommission dann hin und sagt ja, Ordnung sagt so, aber aufgrund von blablabla, lassen wir es dennoch zu.
Das ist der verdammte Job der Kommission, zu was anderem ist die eigentlich nicht da.
Genauso wie wir Richter nur brauchen, wenn Gesetze entsprechend zu beugen sind. Auch wenn vieles geregelt ist, ist eben nicht alles geregelt. Und dann gibt es Instanzen die hinterherregeln.
Sonst bräuchten wir die alle nicht.
EDIT:
Prüfungsausschuss: Jeder Student soll sich fair behandelt fühlen | ZEIT Campus
. Die Prüfungsordnung hat dabei den Charakter eines Gesetzes. Viele Regelungen sind eindeutig, zum Beispiel, dass eine Klausur nur zweimal wiederholt werden darf. Bei anderen Regelungen hingegen gibt es Entscheidungsspielraum, etwa bei der Frage, ob die Frist zur Abgabe einer Abschlussarbeit verlängert werden kann.
Jede Woche muss ich Entscheidungen treffen, die für die Studierenden weitreichende Folgen haben: Soll die Bachelorarbeit angenommen werden, obwohl ihre äußere Form den Anforderungen nicht genügt?
Willste da noch weiter diskutieren? Ich nicht mehr...
last EDIT:
An den Wordfan.
Sprich mit den Profs, schildere die Lage, ein paar Argumente hast du, solltest du dir zurechtlegen. Mehr als nein sagen geht nicht. Wenn du nicht grade ne Kackarbeit abgeliefert hast, wirst du in jedem Fall bestehen und die Note, wenn überhaupt, dadurch minimal beeinflusst. (je nachdem wie doll das kaputt ist)
Und wenn du doch durchfällst, haste wenigstens die Chance nochmal was anderes zu machen. Auch mal positiv sehen.