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TurboCharged
Guest
Ich kenn mich zwar in diesen Wohnrecht-Angelegenheiten nicht aus, aber so ganz sauber hört sich das meiner Meinung nach auch nicht an. Pass mir nur auf, dass das nicht tatsächlich irgendwie nach hinten losgeht. Ich wünsch dir, dass du da endlich mal Ruhe in deine(!) Bude bekommst.
So ähnlich dachte ich mir das auch gerade.
Ich meine, ich finds gut für dich und ich kenne mich damit auch nicht wirklich aus, aber mir geht da die Frage durch den Kopf, inwiefern das eigentlich rechtlich geht,
sie einfach rauszufeuern. Ihr hattet ja beide den Mietvertrag, inwiefern kann sie jetzt einfach von der Gesellschaft ohne triftigen Grund rausgeschmissen werden?
Kann durchaus sein, dass ich da jetzt aber nicht genug durchsehe bei dem Thema.
Ich glaube, ich muss hier etwas erklären:
Ausgangslage: Partei A und B ziehen in eine gemeinsame Wohnung. Im Mietvertrag stehen beide drin und haben beide unterschrieben. Sie haften "gesamtschuldnerisch". Das bedeutet, wenn Partei A (angenommen das Konto der Partei A ist hinterlegt) die Wohnung nicht zahlen kann, haftet Partei B in vollen Höhe. Sprich, die Wohnung kostet 1000€, diese 1000€ werden vom Konto der Partei A jeden Monat abgebucht. Nun passiert es, dass die Partei A ein leeres Konto hat, also werden die 1000€ von der Partei B geholt. Ob die Parteien nach innen getrennt (sprich Mietbeteiligung mit jeweils 50%) agieren, ist für den Vermieter völlig unerheblich. Es ist einfach eine Sicherheit für den Vermieter. Soweit ist es absolut okay.
Nun das Problem: Partei A will aus so einem Vertrag raus. Es geht nicht um's rauskegeln, das ist wichtig! Rauskegeln geht nicht! Die Kündigung muss von allen drei Seiten unterschrieben werden!
Lösung 1: Der saubere Weg wäre, den Vertrag aufzulösen (Partei A, Partei B und Vermieter nehmen die Kündigung hin), die Partei B bewirbt sich für die Wohnung und im günstigsten Fall einen Zuschlag bekommt. Das führt zu einem neuen Vertrag zwischen Partei B und dem Vermieter. Partei A ist dabei raus. Das Problem dieser Lösung ist die Gefahr die Wohnung nicht zu bekommen und zum Anderen unnötiger Aufwand für den Vermieter.
Lösung 2: Man lässt die Partei A aus dem bestehenden Mietvertrag ausscheiden. Das ist nicht eindeutig geregelt und ist die Auslegungssache und ist meistens an irgendwelche Bedienungen geknüpft. Es ist Kulanzbereich des Vermieters. In dem Fall hat man gesagt, dass die Partei A noch ein Jahr lang gesamtschuldnerisch haftet. Es ist ebenfalls eine Absicherung für den Vermieter. An und für sich völlig legitim und bei unserer Gesellschaft wohl die normale Vorgehensweise. Wie gesagt, rechtlich widerspricht dem nichts, aber es gibt auch kein Gesetz, wo es erlaubt ist. Ansonsten Lösung 1.
Lösung 3: Man lässt die Partei A aus dem bestehenden Mietvertrag ausscheiden aber ohne weitere Bedienungen. Das ist ebenfalls möglich, wenn man mit den Leuten einfach spricht und denen die Situation erklärt. Es ist halt die absolute Kulanz seitens Vermieter, hier wird dann wirklich von Fall zu Fall unterschiedlich. Genau diese Lösung habe ich erwirken können. Die Dame ist raus, es können keine weiteren Forderungen seitens Vermieter an sie gestellt werden, ich behalte die Wohnung als Alleinmieter und kann mich entspannen.
Deswegen meine Empfehlung an Euch: Wenn Ihr mit jemanden zusammen ziehen wollt und dieser Jemand unbedingt in den Vertrag mit rein will, dann sichert Euch ab. Klärt im Vorfeld es mit dem Vermieter ab, wie das läuft. Das spart allen Beteiligten sehr viel Stress und graue Haare.
@Tree: Danke schön erstmal.
Das Problem bei der Dame ist folgendes: ich bin der Erste, der mit ihr Schluss gemacht hat und nicht umgekehrt. Sie wurde wegen einer Anderen verlassen, was aber auch nicht stimmt. Diese Andere war nur ein i-Tüpfelchen, der das Ganze zum Einsturz gebracht hat. Wäre die Beziehung stabil und in Ordnung wäre da gar nichts passiert. Sie hält sich für weiß Gott was und dann komme ich und zerstöre ihre heile Welt. Die Probleme habe ich oft genug in den letzten 6-9 Monaten vor'm Ende der Beziehung angesprochen, als Antwort kam von ihr "ja, ich kriege es hin, das wird besser". 1-2 Wochen später verfällt sie in ihr altes Verhaltensmuster und hält mir vor, dass ich "sie nicht verführen könne". Ähm, jö, alles klar. Komischerweise geht es bei den anderen Frau ohne sie "zu verführen".
Im Januar erstmal eine Woche ausspannen in diesem Hotel hier: Hotel Da freuen wir uns echt drauf.
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