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Gelöschtes Mitglied 24270
Guest
2. Der Händler muss bei einem Defekt/Mangel diesen beseitigen. NICHT der Hersteller, das ist ein Irrglauben. Befindet sich ein zweites, gleiches Objektiv in diesem Markt, so kannst du auch dieses verlangen und musst dich nicht abspeisen lassen mit einem "Müssma einschicken, dauert 6 Wochen, wir rufen´se an"..
Das kann ich leider so jetzt nicht stehen lassen - auch wenn es jetzt Off-Topic ist , da ich jetzt ne abgeschlossene Ausbildung als Einzelhandeslkaufmann habe kann ich es ja rechtlich binden korrigieren :
das einzige Recht ist bei Reklamation - das der Händler 2 Versuche zur Nachbesserung hat (Austausch oder Reperatur - ist die Sache des Händlers).
Erst wenn dann der Artikel nicht funktioniert hat man das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten. Aber erst nach den 2 vorgeschriebenen Nachbesserungsversuchen vom Händler.
Und das Rückgaberecht ist nur bindent wenn der Einzehändler/Unternehmen es ausdrücklich auf der Rechnung des Artikels anbietet. Aber auch da gilt das man nur wiederverkaufbare Waren zurücknehmen kann ausgenommen (Lebensmittel egal ob offen oder nicht und Hygieneartikel - diese Artikel sind gänzlich von der Rücknahme ausgeschlossen)