Rofl - wie lächerlich das hier wiedermal ist. Na gut dann versuchen wir es mal mit BGB für Laien:
1. Ein vertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande. In der Regel werden diese Angebot und Annahme genannt. Richtig ist, dass derjenige der ein Angebot abgibt, an dieses auch...