Indyaner
Enthusiast
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- 29.07.2005
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du hast die PDF aber gelesen?
Habe ich , ja. Und das PDF heisst auch schon "Registrierung" im Dateinamen. Das ist gerade der Grund weswegen ich hier frage wieso im ersten Post steht:
Bedingung hierfür ist die vorangegangene Registrierung des Produktes innerhalb von 12 Wochen nach Kauf.
- 5 Jahre Garantie fürs Gigabyte GA-EX58-UD5 (PDF / Formular)
Ich verstehe das so, dass man ja sowieso eine gesetzliche Garantie hat, diese aber auf Kulanz (so liest es sich ja im PDF mit den Worten "freiwillig") von Gigabyte erweitert wird. Dazu muss man (so der Tonus im ersen Post) eine "vorangegangene Registrierung" innerhalb der 12 Wochen-Frist abgelegt haben (online?).
Ich finde die Frage sehr wohl berechntigt da ich (s.o.) darlegen konnte, dass es doppeldeutig ist. Klär mich doch bitte auf und spar damit dir und mir unnötige Posts. Dein Kopschüttelndes Emoticon kann ich also nur zurückgeben.
Grüße
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