Nicht zu aufwendig wäre:
- Aufbrechung der juristischen Person und persönliche Haftbarkeit des Eigentümers/Managers bei kriminellen Handlungen/grober Fahrlässigkeit (es ist eine Sache, wenn bei einer Bestandssanierung nach 10a Schimmel kommt und eine andere, wenn man beim Neubau pfuscht...)
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