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gebraucht? Ich würde lieber 100€ drauflegen und hätte bei einem Gulfi einen Garantieanspruch.
ich weiß nicht wie die Shops reagieren wenn der Zweitbesitzer vor ihnen steht.
Keine Ahnung!
Du kannst ohne Bedenken zuschlagen, wenn eine Rechnung sowie Garantie vorliegt!
Der eine Rechnung zum Gerät hat, hat auch den Anspruch auf Gewehrleistung.
Du solltest bei einem Garantieanspruch, dich mit dem Händler in Verbindung setzen und deine neue Anschrift als Besitzer angeben.
Bitte!
Das stimmt so nicht.
Der Kaufvertrag wurde mit dem Erstkäufer abgeschlossen, dessen Name
dann auch auf der Rechnung steht. Nur diesem Erstkäufer gegenüber
ist dr Händler zur Gewährleistung verpflichtet.
Also geht die Garantieabwicklung beim Händler nur über den Originalkäufer.
Es sei denn, der Händler ist sehr kulant und ist bereit den Anspruch auf den
Zweitbesitzer zu übertragen.
Aber das ist freiwillig und keineswegs Pflicht.
ich habe das 1005 vor dem 1102 draufgehabt und bin wieder zum 1005 zurück. Meine CPU wollte mit dem 1102 einen Tick mehr VTT!
hi leut wird es für das Rampage III Extreme mal ne EFI/UEFI geben? weißt da jemand mehr?
Ich habe selber schon mehr als ein Gerät bei eBay gekauft und hatte noch nie Probleme meine Ansprüche durch zu setzen.
Die Rechte gelten auch beim Kauf eines Autos, wo seitens des Herstellers die Gesetzliche Garantie besteht.
Die Garantie besteht für das Gerät nach EU Recht weiter, egal wer der Besitzer ist!
Gewährleistung
(Die Garantie ist übertragbar und rein rechtlich endet der Gewährleistungsanspruch durch den Weiterverkauf nicht!)
Danke!
Mein "bestes" RIII was ich hatte schafte 209 MHz BCLK Takt was für ein 300Board schon ausgesprochen frech ist.
Na genau wie das 2. Board was ich bei Atelco gekauft hatte. Um zu testen ob es nur an meinem Board lag !
und die liefen alle sechs nicht über 210?